Auftragsverarbeitungsvertrag
Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein wichtiger Bestandteil beim Einsatz unserer 123Hundeschule Software. Dieser Vertrag wird zwischen dir, als Betreiber der Hundeschule, und uns, dem Softwareanbieter, abgeschlossen. Der AVV regelt, wie wir mit den personenbezogenen Daten umgehen, die du uns im Rahmen der Nutzung unserer Software überlässt. Er stellt sicher, dass die Datenverarbeitung im Einklang mit den Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), erfolgt. Der Vertrag definiert unter anderem:- Die Rechte und Pflichten beider Parteien in Bezug auf den Datenschutz.
- Die Art der Daten, die verarbeitet werden.
- Die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zum Schutz der Daten getroffen werden müssen.
- Wie und unter welchen Umständen Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Beispiel Integration in deine Datenschutz Erklärung
Die Buchung für Termine (Kurse, Gruppen, Veranstaltungen und Einzeltraining) erfolgt über die externe Kundenverwaltungssoftware 123hundeschule, Orlyapps-Janzen und Strauß GbR, Herr Florian Strauß, Azaleenweg 29, 26160 Bad Zwischenahn.
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in diesem Zusammenhang sind Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO und Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO. Unser berechtigtes Interesse ist die Kundenverwaltung, Rechnungslegung und Terminkoordination mit den Kunden.
Gegenstand der Verarbeitung personenbezogener Daten sind folgende Datenarten / -kategorien: Personenstammdaten, Kommunikationsdaten (z.B. Telefon, E-Mail), Vertragsstammdaten (Vertragsbeziehung, Produkt- bzw. Vertragsinteresse), Kundenhistorie, Rechnungsdaten, Daten zum Zahlungsverhalten, Vertragsabrechnungs- und Zahlungsdaten.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausnahmslos in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Mit dem oben genannten Anbieter wurde ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Datenschutzerklärung
Es obliegt den Betreibern, sicherzustellen, dass ihre Datenschutzerklärungen den geltenden Gesetzen und Vorschriften entsprechen. Unsere Vorlage dient lediglich als Orientierungshilfe und sollte bei Bedarf von einem Rechtsanwalt überprüft werden.