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Seit dem 19. Juni 2026 müssen online geschlossene Verbraucherverträge auch online widerrufen werden können. 123hundeschule stellt dafür auf deiner Buchungsseite zwei Funktionen bereit: „Vertrag widerrufen” und „Verträge hier kündigen”. Beide sind bereits aktiv – du musst nichts einrichten.
Verpflichtet ist rechtlich deine Hundeschule als Anbieter gegenüber Verbraucher:innen, nicht 123hundeschule. Wir stellen die Funktion in der Software bereit, damit du diese gesetzliche Pflicht erfüllen kannst.

Rechtlicher Hintergrund

Widerrufsfunktion (§ 356a BGB)

Schließt ein:e Verbraucher:in einen Vertrag über eine Online-Oberfläche – also auch über dein Buchungsportal – und besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, muss der Widerruf elektronisch und genauso leicht möglich sein wie der Vertragsschluss. Das Gesetz verlangt:
  • eine dauerhaft sichtbare, eindeutig beschriftete Widerrufsfunktion,
  • ein zweistufiges Verfahren (Angaben eingeben, anschließend bestätigen),
  • nur drei Pflichtangaben (Name, Vertrags-/Buchungskennung, Kontakt-E-Mail) – ein Grund darf nur freiwillig abgefragt werden,
  • eine automatische Eingangsbestätigung an die Kund:in.

Kündigungsfunktion (§ 312k BGB)

Bietest du laufende Verträge an, die online abgeschlossen werden können – etwa Abonnements oder Mitgliedschaften – brauchst du zusätzlich einen Kündigungsbutton. Diese Pflicht besteht bereits seit 2022. Sind beide Funktionen erforderlich, müssen sie nebeneinander vorhanden sein – genau das bildet 123hundeschule ab.

Wo deine Kund:innen die Funktionen finden

Beide Funktionen stehen als Links im Fußbereich deiner Buchungsseite – direkt bei Impressum, AGB und Datenschutzerklärung. Sie sind:
  • auf jeder Unterseite erreichbar,
  • ohne Anmeldung nutzbar (auch für Gastbuchungen),
  • auch auf dem Smartphone verfügbar.
Da jede Hundeschule ihre eigene Buchungs-Adresse hat, landet eine eingegangene Erklärung automatisch bei der richtigen Hundeschule – du musst nichts zuordnen.

So widerrufen Kund:innen einen Vertrag

Der Widerruf erfolgt in zwei Schritten. Schritt 1 – Angaben: Die Kund:in trägt Name, die Vertrags- oder Buchungsnummer und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung ein. Ein Grund ist optional.
Formular zum Widerrufen eines Vertrags, Schritt 1 von 2 mit Name, Vertragsnummer, E-Mail und optionalem Grund
Schritt 2 – Bestätigen: Die Angaben werden noch einmal angezeigt. Erst mit Klick auf „Widerruf bestätigen” geht die Erklärung bei dir ein. Dieser zweite Schritt ist gesetzlich vorgeschrieben. Direkt danach erhält die Kund:in automatisch eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Sie enthält den Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Eingangsbestätigung des Widerrufs per E-Mail mit Inhalt der Erklärung sowie Datum und Uhrzeit
Die Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Erklärung. Über deren Wirksamkeit und Reichweite informierst du die Kund:in gesondert – die Bestätigung trifft dazu bewusst keine Aussage.

So kündigen Kund:innen einen laufenden Vertrag

Die Kündigung läuft genauso zweistufig ab, fragt aber zusätzlich ab:
  • Art der Kündigung: ordentlich oder außerordentlich. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird ein Kündigungsgrund zur Pflicht; bei einer ordentlichen ist er optional.
  • Beendigungszeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder ein bestimmtes Datum.
Bestätigt wird der Vorgang mit der Schaltfläche „jetzt kündigen”. Anschließend erhält die Kund:in ebenfalls eine automatische Eingangsbestätigung – inklusive des gewünschten Beendigungszeitpunkts.
Eingangsbestätigung der Kündigung per E-Mail mit Art der Kündigung, Beendigungszeitpunkt sowie Datum und Uhrzeit
Der genaue Beendigungstermin richtet sich nach den vereinbarten Vertragsfristen. In der Bestätigung steht „zum nächstmöglichen Zeitpunkt”; den konkreten Termin teilst du der Kund:in nach deiner Prüfung mit.

Was du als Hundeschule tun musst

Sobald ein Widerruf oder eine Kündigung eingeht, erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail an deine im Unternehmen hinterlegte Adresse. Die Nachricht enthält alle Angaben der Erklärung und den Eingangszeitpunkt.
Benachrichtigung an die Hundeschule über einen eingegangenen Widerruf
Benachrichtigung an die Hundeschule über eine eingegangene Kündigung mit Hinweis zur manuellen Bearbeitung
Die Funktion nimmt die Erklärung nur entgegen und bestätigt den Eingang. Die eigentliche Bearbeitung nimmst du selbst vor:
  1. Prüfe die Erklärung (Wirksamkeit, Fristen, betroffener Vertrag).
  2. Bei einer Kündigung: Kündige das betroffene Abonnement in der Verwaltung – siehe Abonnements.
  3. Informiere die Kund:in über das Ergebnis und – bei Kündigungen – über den genauen Beendigungstermin.
Jede Erklärung wird mit ihrem Eingangszeitpunkt gespeichert. Maßgeblich für etwaige Fristen ist der Moment des Absendens durch die Kund:in – nicht der Zeitpunkt deiner Bearbeitung. Du hast dadurch jederzeit einen Nachweis.

Deine rechtlichen Pflichten

Zwei Punkte verantwortest du als Hundeschule selbst – sie liegen außerhalb der Software:
  • Widerrufsbelehrung anpassen: Ergänze in deiner Widerrufsbelehrung den Hinweis, dass das Widerrufsrecht auch online über die Widerrufsfunktion ausgeübt werden kann und dass eine Eingangsbestätigung folgt.
  • Vertragstexte/AGB prüfen: Stelle sicher, dass deine AGB zur neuen Funktion passen.
Die genauen Formulierungen – insbesondere zur Kündigung und zum Beendigungszeitpunkt – solltest du vor dem Echtbetrieb anwaltlich prüfen lassen. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung.

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