Verpflichtet ist rechtlich deine Hundeschule als Anbieter gegenüber Verbraucher:innen, nicht 123hundeschule. Wir stellen die Funktion in der Software bereit, damit du diese gesetzliche Pflicht erfüllen kannst.
Rechtlicher Hintergrund
Widerrufsfunktion (§ 356a BGB)
Schließt ein:e Verbraucher:in einen Vertrag über eine Online-Oberfläche – also auch über dein Buchungsportal – und besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, muss der Widerruf elektronisch und genauso leicht möglich sein wie der Vertragsschluss. Das Gesetz verlangt:- eine dauerhaft sichtbare, eindeutig beschriftete Widerrufsfunktion,
- ein zweistufiges Verfahren (Angaben eingeben, anschließend bestätigen),
- nur drei Pflichtangaben (Name, Vertrags-/Buchungskennung, Kontakt-E-Mail) – ein Grund darf nur freiwillig abgefragt werden,
- eine automatische Eingangsbestätigung an die Kund:in.
Kündigungsfunktion (§ 312k BGB)
Bietest du laufende Verträge an, die online abgeschlossen werden können – etwa Abonnements oder Mitgliedschaften – brauchst du zusätzlich einen Kündigungsbutton. Diese Pflicht besteht bereits seit 2022. Sind beide Funktionen erforderlich, müssen sie nebeneinander vorhanden sein – genau das bildet 123hundeschule ab.Wo deine Kund:innen die Funktionen finden
Beide Funktionen stehen als Links im Fußbereich deiner Buchungsseite – direkt bei Impressum, AGB und Datenschutzerklärung. Sie sind:- auf jeder Unterseite erreichbar,
- ohne Anmeldung nutzbar (auch für Gastbuchungen),
- auch auf dem Smartphone verfügbar.
So widerrufen Kund:innen einen Vertrag
Der Widerruf erfolgt in zwei Schritten. Schritt 1 – Angaben: Die Kund:in trägt Name, die Vertrags- oder Buchungsnummer und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung ein. Ein Grund ist optional.

Die Eingangsbestätigung bestätigt nur den Eingang der Erklärung. Über deren Wirksamkeit und Reichweite informierst du die Kund:in gesondert – die Bestätigung trifft dazu bewusst keine Aussage.
So kündigen Kund:innen einen laufenden Vertrag
Die Kündigung läuft genauso zweistufig ab, fragt aber zusätzlich ab:- Art der Kündigung: ordentlich oder außerordentlich. Bei einer außerordentlichen Kündigung wird ein Kündigungsgrund zur Pflicht; bei einer ordentlichen ist er optional.
- Beendigungszeitpunkt: zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder ein bestimmtes Datum.

Der genaue Beendigungstermin richtet sich nach den vereinbarten Vertragsfristen. In der Bestätigung steht „zum nächstmöglichen Zeitpunkt”; den konkreten Termin teilst du der Kund:in nach deiner Prüfung mit.
Was du als Hundeschule tun musst
Sobald ein Widerruf oder eine Kündigung eingeht, erhältst du eine Benachrichtigung per E-Mail an deine im Unternehmen hinterlegte Adresse. Die Nachricht enthält alle Angaben der Erklärung und den Eingangszeitpunkt.

- Prüfe die Erklärung (Wirksamkeit, Fristen, betroffener Vertrag).
- Bei einer Kündigung: Kündige das betroffene Abonnement in der Verwaltung – siehe Abonnements.
- Informiere die Kund:in über das Ergebnis und – bei Kündigungen – über den genauen Beendigungstermin.
Deine rechtlichen Pflichten
Zwei Punkte verantwortest du als Hundeschule selbst – sie liegen außerhalb der Software:- Widerrufsbelehrung anpassen: Ergänze in deiner Widerrufsbelehrung den Hinweis, dass das Widerrufsrecht auch online über die Widerrufsfunktion ausgeübt werden kann und dass eine Eingangsbestätigung folgt.
- Vertragstexte/AGB prüfen: Stelle sicher, dass deine AGB zur neuen Funktion passen.
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