Documentation Index
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Ab Juni 2026 stellen wir dir monatliche Abrechnungsunterlagen für alle über das Buchungsportal abgewickelten Stripe-Zahlungen zur Verfügung. Damit erhältst du eine nachvollziehbare monatliche Dokumentation der Stripe-Zahlungen, Stripe-Gebühren und unserer 1 %-Plattformprovision für deine Buchhaltung. Für Monate vor Mai 2026 stellen wir die Unterlagen zusätzlich rückwirkend bereit – ausschließlich zur Info und Weitergabe an dein Steuerbüro, nicht als zusätzliche Belege in deiner Buchhaltung.
Was war bisher das Problem?
Wenn ein:e Kund:in über das Buchungsportal eine Online-Zahlung macht (Karte, SEPA-Lastschrift, Klarna, Sofort etc.), läuft die Zahlung über Stripe Connect. Dabei werden vom Bruttobetrag automatisch zwei Beträge abgezogen, bevor der Rest auf dein Bankkonto ausgezahlt wird:- Stripe-Bearbeitungsgebühr – ein paar Cent bis ein paar Euro pro Zahlung, abhängig von Betrag und Zahlungsmethode.
- Plattformprovision (1 %) – unsere Gebühr für die Nutzung des Buchungsportals.
Gebührenübersicht
Die Nutzung von Online-Zahlungen ist mit zwei Gebührenarten verbunden:1. Stripe-Gebühren (variabel je nach Zahlungsmethode)
- Kreditkarten (EWR-Karten): 1,4 % + 0,25 € pro Transaktion
- SEPA-Lastschrift: 0,35 % pro Transaktion (mindestens 0,25 €)
- Apple Pay / Google Pay: 1,4 % + 0,25 € pro Transaktion
Aktuelle Stripe-Preise findest du in der offiziellen Stripe-Preisübersicht. Die Gebühren können sich seitens Stripe ändern.
2. Plattformprovision
1 % auf den Bruttobetrag der Buchung – einbehalten direkt beim Zahlungseingang über Stripe Connect.Beispielrechnung
Eine Kund:in bucht einen Kurs für 100 € und zahlt per Kreditkarte:| Position | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| Buchungsbetrag | – | 100,00 € |
| Stripe-Gebühr | 1,4 % + 0,25 € | −1,65 € |
| Plattformprovision | 1 % | −1,00 € |
| Auszahlung auf dein Konto | 97,35 € |
Warum 1 % Plattformprovision?
Die Plattformprovision fällt nur bei tatsächlichen Online-Zahlungen an. Sie deckt die technische Bereitstellung der Zahlungsfunktion, die automatische Zuordnung der Zahlungen, die Dokumentation der Gebühren und den Support rund um Online-Zahlungen ab.Bei Überweisungen, Bar- oder EC-Zahlungen außerhalb von Stripe entstehen keine Plattformgebühren.
Was bekommst du jetzt?
Pro Abrechnungsmonat (ab Juni 2026, rückwirkend zur Info für Monate vor Mai 2026) stellen wir dir drei Dokumente bereit:1. Transaktions- und Gebührennachweis (PDF)
Ein detaillierter Nachweis aller über Stripe abgewickelten Zahlungen im jeweiligen Monat. Enthält:
- Summen für Bruttozahlungen, Refunds, Stripe-Gebühren, Plattformprovision
- Liste aller Bank-Auszahlungen, die im Monat tatsächlich auf deinem Bankkonto eingegangen sind
- Einzeltransaktionen mit Datum, Buchungsnummer, Kundenname, Brutto, Stripe-Gebühr, Provision und Netto
MS-2026-000001. Dient als Beleg für die Stripe-Bearbeitungsgebühren in deiner EÜR.2. Provisionsrechnung (PDF)
Eine USt-Rechnung über unsere 1 %-Plattformprovision für den Abrechnungsmonat – ausgestellt von Orlyapps GbR an deine Hundeschule.Belegnummer im Format
COM-2026-000001. Mit ausgewiesener Umsatzsteuer (19 % bei deutschen Hundeschulen). Falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kann dein Steuerbüro die ausgewiesene Umsatzsteuer prüfen und ggf. als Vorsteuer berücksichtigen.Der Rechnungsbetrag wurde bereits über Stripe Connect verrechnet. Es ist keine weitere Zahlung erforderlich.
3. CSV-Export (optional)
Eine Tabelle aller Einzeltransaktionen für den Import in Excel oder die Software deines Steuerbüros. Enthält pro Zahlung u. a. Datum, Buchungsreferenz, PaymentIntent-ID, Charge-ID, Brutto, Stripe-Gebühr, Provision, Netto.
Wo findest du die Unterlagen?
Die Belege liegen in der Software unter: Einstellungen → Zahlungsarten → Stripe (Online-Zahlung) Im Detail der Stripe-Zahlungsart findest du drei neue Tabs:- Monatsabrechnungen – pro Monat ein Eintrag mit Status, Beträgen und drei Download-Buttons (Statement-PDF, Provisionsrechnung-PDF, CSV)
- Provisionsrechnungen – nur die USt-Rechnungen über unsere Plattformprovision
- Stripe-Transaktionen – Detail-Übersicht aller einzelnen Stripe-Buchungen zur Diagnose und für den Abgleich mit Stripe
Wann startet die neue Abrechnung?
Die Umstellung läuft in drei Phasen:- Vor Mai 2026: Wir stellen die neuen Unterlagen (Transaktions- und Gebührennachweis, Provisionsrechnung) rückwirkend zur Info bereit. Sie werden nicht automatisch in Finanzen → Belege als Ausgaben hinterlegt. Du kannst sie dir herunterladen und an dein Steuerbüro weitergeben.
- Mai 2026 (Übergangsmonat): Für Mai bleibt es bei den bisherigen Einzelbelegen pro Stripe-Auszahlung. Eine zusätzliche Monatsabrechnung gibt es für Mai bewusst nicht – sonst hättest du den Mai zweimal in der Buchhaltung.
- Ab Juni 2026: Die monatlichen Abrechnungsunterlagen werden automatisch am 2. eines jeden Monats für den Vormonat erstellt. Der Transaktions- und Gebührennachweis und die Provisionsrechnung werden automatisch in Finanzen → Belege als Ausgaben erfasst. Die ersten automatischen Belege bekommst du also am 2. Juli 2026 für den Monat Juni.
Die rückwirkenden Belege für Monate vor Mai 2026 erkennst du an dem Hinweis „Nachträglich erstellt am DD.MM.YYYY” auf dem PDF.
Was ändert sich für deine Buchhaltung?
Ab Juni 2026 werden die Belege automatisch monatlich in deine Buchhaltung eingebucht. Beispielhafte Kontierung im SKR03 – bitte mit deinem Steuerbüro abstimmen:| Beleg | Buchungskonto (Beispiel) | USt. |
|---|---|---|
| Stripe-Bearbeitungsgebühren | 4970 (Nebenkosten Geldverkehr) | – |
| Plattformprovision (unsere 1 %) | 4380 (Provisionen) | 19 % |
An deinem Gesamt-Aufwand ändert sich durch die neue Ausweisung nichts – Stripe-Gebühren und Provision werden lediglich getrennt dokumentiert. Die bisherigen Auszahlungs-Belege (jeweils ein Sammelbeleg pro Stripe-Auszahlung über den Gesamtabzug: Bearbeitungsgebühr + Provision in einer Position) bleiben für die Zeit bis einschließlich Mai 2026 erhalten. Ab Juni 2026 ersetzen die zwei monatlichen Belege diese pro-Auszahlung-Belege.
Warum stimmen Bruttozahlungen und Auszahlungen im selben Monat oft nicht überein?
Auf dem Transaktionsnachweis siehst du zwei Summen, die meist unterschiedlich sind – das ist kein Fehler:- Bruttozahlungen = was Kund:innen in diesem Monat bezahlt haben (Zeitpunkt der Zahlung).
- Auszahlungen = was Stripe in diesem Monat tatsächlich auf dein Bankkonto überwiesen hat (Zeitpunkt des Bankeingangs).
- Eine Zahlung vom 30. April landet erst Anfang Mai auf deinem Bankkonto.
- Eine Zahlung vom 28. März kommt im April auf deinem Bankkonto an.
Häufige Fragen
Ändert sich für mich finanziell etwas?
Nein. Es ändert sich nur die Dokumentation in deiner Buchhaltung. Der Geldfluss ist exakt derselbe wie vorher:- Einnahmen (was Kund:innen zahlen) – unverändert.
- Stripe-Bearbeitungsgebühr (zieht Stripe ab) – unverändert.
- Plattformprovision (1 %) (ziehen wir ab) – wird seit jeher einbehalten, war bisher nur nicht als separater Beleg ausgewiesen.
- Auszahlung auf dein Bankkonto – unverändert.
Muss ich etwas zahlen, wenn ich die Provisionsrechnung erhalte?
Nein. Der Rechnungsbetrag wurde bereits über Stripe Connect verrechnet, als die Kundenzahlung eingegangen ist. Es ist keine weitere Zahlung erforderlich.Welche Angaben enthält die Provisionsrechnung?
Die Provisionsrechnung enthält die wesentlichen Rechnungsangaben wie Aussteller, Empfänger, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Netto, Umsatzsteuer und Brutto. Bitte gib sie an dein Steuerbüro weiter, damit sie dort entsprechend deinem Steuerstatus verbucht wird.Was zeigt der Transaktionsnachweis genau?
Eine vollständige Aufstellung aller über Stripe abgewickelten Zahlungen, Erstattungen, Bearbeitungsgebühren und Auszahlungen im Abrechnungsmonat. Die Stripe-Bearbeitungsgebühren weisen wir im Transaktionsnachweis so aus, wie sie in den Stripe-Transaktionsdaten erscheinen. Der Nachweis ist keine Rechnung von Stripe und kein von Stripe ausgestellter Steuerbeleg, sondern eine Dokumentation auf Basis der Stripe-Transaktionsdaten.Was ist mit Refunds (Erstattungen)?
Erstattungen werden im Monat des Refunds verbucht – als negative Position. Wenn z. B. eine Buchung aus April im Mai erstattet wird, taucht der Refund auf der Mai-Abrechnung auf, nicht auf der April-Abrechnung. Auch die anteilige Provisionserstattung wird automatisch verrechnet.Was gilt, wenn meine Hundeschule im EU-Ausland sitzt? (Reverse-Charge)
Sitzt deine Hundeschule in einem anderen EU-Land (z. B. Österreich, Niederlande, Frankreich), erstellen wir die Provisionsrechnung im Reverse-Charge-Verfahren nach Art. 196 MwStSystRL. Konkret bedeutet das:- Auf der Rechnung wird keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen (Netto = Brutto, USt. = 0 €).
- Auf dem PDF steht der Pflicht-Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers — Reverse Charge”.
- Auf der Rechnung sind deine USt-IdNr. und unsere USt-IdNr. angegeben.
- Du bist verpflichtet, die Umsatzsteuer in deinem Land zu deklarieren. Die steuerliche Behandlung im Empfängerland hängt von deinem Steuerstatus ab. Bitte kläre die Verbuchung mit deinem Steuerbüro.
Was gilt, wenn meine Hundeschule umsatzsteuerpflichtig ist?
Die Provision ist unsere Leistung an dich. Dafür erhältst du eine Rechnung von uns mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Falls du vorsteuerabzugsberechtigt bist, kann dein Steuerbüro die Vorsteuer daraus prüfen und ggf. geltend machen.- Unsere Provisionsrechnung an dich weist die 19 % Umsatzsteuer separat aus.
- Den Nettobetrag der Provision verbuchst du als Betriebsausgabe (Beispiel SKR03: Konto 4380 – Provisionen).
- Die ausgewiesene Umsatzsteuer kann – sofern du vorsteuerabzugsberechtigt bist – in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer berücksichtigt werden.
- Neu gegenüber bisher: Es liegt jetzt eine separate Provisionsrechnung vor, die bisherige Sammelausweisung mit den Stripe-Gebühren entfällt.
Was gilt, wenn ich Kleinunternehmer bin?
Ob du Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, prüfst du bitte mit deinem Steuerbüro. Für unsere Provisionsrechnung ist entscheidend: Auch als Kleinunternehmer erhältst du unsere Provisionsrechnung mit Umsatzsteuer, weil wir als Aussteller umsatzsteuerpflichtig sind.- Du selbst stellst deinen Kund:innen Rechnungen ohne Umsatzsteuer aus (mit dem Hinweis „Kein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG”). Daran ändert sich nichts.
- Unsere Provisionsrechnung an dich enthält 19 % USt. – unsere Leistung wird an dich erbracht, nicht an deine Endkund:innen.
- Als Kleinunternehmer kannst du die ausgewiesene Umsatzsteuer auf unserer Provisionsrechnung in der Regel nicht als Vorsteuer abziehen; sie gehört dann zu deinem Aufwand.
Fragen zur konkreten Verbuchung in deiner Buchhaltung beantwortet dir am besten dein Steuerbüro. Wir stellen die Abrechnungsunterlagen bereit – die Verbuchung selbst hängt von deinem persönlichen Steuerstatus ab.
Wie geht es mit den nächsten Monaten weiter?
Die monatlichen Belege werden automatisch am 2. eines jeden Monats für den Vormonat erstellt. Den ersten regulären Satz Belege erhältst du am 2. Juli 2026 für den Monat Juni 2026. Ab dann läuft es automatisch jeden Monat – du musst nichts dafür tun.Ich mache meine Buchhaltung selbst – muss ich rückwirkend etwas korrigieren?
Das kann dir am besten dein Steuerbüro beantworten. Hier die Punkte zum Abgleich:- Einnahmen: Wenn du bisher den Bruttobetrag der Kunden-Rechnungen als Einnahmen erfasst hast (also z. B. 100 € pro Buchung), passt das weiterhin.
- Aufwand (Stripe-Gebühr + Provision): Bisher gab es pro Stripe-Auszahlung einen Sammelbeleg, der den gesamten Abzug von Stripe enthielt – also Bearbeitungsgebühr und 1 %-Provision in einer Position. An deinem Gesamt-Aufwand ändert sich dadurch nichts.
- Neu ist die Aufteilung: Ab Juni 2026 werden die beiden Positionen getrennt ausgewiesen – ein Monatsbeleg über die Stripe-Bearbeitungsgebühren und eine separate Provisionsrechnung mit Umsatzsteuer.
Was ist mit den alten Sammelbelegen aus meiner Belegliste?
Die bleiben unverändert in deinem System. Sie wurden bisher pro Stripe-Auszahlung automatisch erstellt und enthalten den Gesamtabzug (Stripe-Bearbeitungsgebühr + 1 %-Plattformprovision) als eine Sammelposition.- Vor Mai 2026: Pro Stripe-Auszahlung ein Sammelbeleg über den Gesamtabzug. Die rückwirkend bereitgestellten Monatsunterlagen (Transaktionsnachweis, Provisionsrechnung) liegen nur zur Info im Tab Monatsabrechnungen – sie werden nicht in Finanzen → Belege als zusätzliche Ausgaben hinterlegt.
- Mai 2026: Letzter Monat mit den bisherigen Sammelbelegen pro Auszahlung. Keine zusätzliche Monatsabrechnung.
- Ab Juni 2026: Statt vieler Sammelbelege gibt es zwei getrennte Monatsbelege – einen Transaktions- und Gebührennachweis über die Stripe-Bearbeitungsgebühren und eine separate Provisionsrechnung über die 1 %-Plattformprovision. Diese werden automatisch in Finanzen → Belege als Ausgaben erfasst.
Wozu dienen Provisionsrechnung und Transaktionsnachweis?
Beides hat einen anderen Zweck:- Provisionsrechnung (
COM-…) – die USt-Rechnung über unsere Plattformprovision. Sie ist der relevante Buchhaltungsbeleg für unsere Leistung an dich; dein Steuerbüro entscheidet über die konkrete Verbuchung. - Transaktionsnachweis (
MS-…) – kein Steuerbeleg, sondern eine Dokumentation auf Basis der Stripe-Transaktionsdaten. Er zeigt dir und deinem Steuerbüro auf einen Blick, wie sich Brutto, Gebühren, Provision und Auszahlungen zusammensetzen, und ist praktisch zur Abstimmung mit den Bank-Eingängen.
Brauche ich die Belege auch, wenn ich nur wenige Online-Zahlungen habe?
Ja – auch wenn es nur ein paar Buchungen pro Monat sind. Sobald mindestens eine Online-Zahlung gelaufen ist, fällt unsere 1 %-Provision an, und die ist als Aufwand zu verbuchen. Bei niedrigen Beträgen (z. B. 0,50 € Provision pro Monat) ist das in absoluten Zahlen klein – aber buchhalterisch trotzdem sauber zu erfassen.Was passiert in einem Monat ohne Online-Zahlungen?
Dann gibt es für diesen Monat schlicht keinen Beleg. Wir erzeugen keinen leeren Statement und keine Null-Rechnung.Nächste Schritte: Sieh dir die neuen Belege in Einstellungen → Zahlungsarten → Stripe an und leite sie an dein Steuerbüro weiter. Bei Rückfragen melde dich beim Support – wir helfen dir gerne weiter.